Joey Kelly kennen viele noch als Mitglied der berühmten Musiker-Familie “Kelly Family”, in den letzten jahren hat sich Kelly jedoch einen Namen gemacht als Extremsportler und Dauergast in diversen TV-Sendungen von Stefan Raab. Doch nun drang ein etwas unangenehmeres Detail über den Sänger/Sportler in die Öffentlichkeit: Joey Kelly hat einen Autofahrer angehalten, weil dieser nach seiner Auffassung zu schnell gefahren sei. Anschließend beschimpfte er diesen als “Penner” und trampelte gleichzeitig auf seiner Motorhaube herum. Die Folge: Anzeige wegen Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung. Zum Prozesstermin war Kelly dann gar nicht erschienen, das Amtsgericht in Siegburg verhängte die Strafe in Abwesenheit. Das Nicht-Erscheinen vor Gericht scheint irgendwie wie ein Schuldeingeständnis zu wirken, warum der Musiker so überreagiert hat bleibt bisher sein Geheimnis.
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Joey Kelly beschimpft Autofahrer und muss zahlen.
Montag, August 29th, 2011Einem Fuchs ausweichen kann teuer werden
Mittwoch, Dezember 29th, 2010Das Landgericht in Trier hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Autofahrer bzw. eine Autofahrerin bei der Verursachung eines Unfalls durch Ausweichen vor einem Fuchs schuldhaft einen höheren Schaden fabriziert hat, als ein Überfahren des Fuches gekostet hätte. Die Versicherung der Fahrerin wollte den Schaden nicht begleichen, da die Dame den Unfall durch das Ausweichmanöver verursacht hatte.
Das Gericht entschied nun, dass die Versicherung 40 Prozent des Schadens zahlen müsse, da bei einem Nicht-Ausweichen ebenfalls Schaden entstanden wäre. Diese Höhe hat das Gericht versucht festzulegen mit vierzig Prozent des nun entstandenen Schadens durch das Ausweichen. Zudem hat die Tierfreundin ein erheblich höheres Risiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer bewirkt als wenn sie die Spur gehalten hätte. Das Urteil bestätigt also die Lehren aus der Fahrschule nie die Spur zu verlassen.
Az.: 4 O 241/09
Zebrastreifen gilt nicht für Radfahrer
Montag, Dezember 13th, 2010Das Langericht in Frankenthal hat jetzt entschieden, dass Radfahrer absteigen müssen um die verkehrsüblichen Vorteile eines Fußgängers bei Zebrastreifen zu genießen. Denn der Zebrastreifen, ja oft auch als Fußgängerüberweg bezeichnet, räumt Fußgängern quasi “Vorfahrt” beim Überqueren einer Straße ein. Wenn ein Radfahrer sein Fahrrad schiebt gilt er ebenfalls als Fußgänger und kann sich auf dieses Recht berufen, doch steigt er nicht ab gilt er als normaler Verkehrsteilnehmer und genießt kein Vorrecht bzw. keine Vorfahrt am Zebrastreifen
Zu dem Urteil war es am 24.11.2010 im Zuge eines Streitfalls um einen Unfallhergang gekommen, wo einer Radfahrerin eine Teilschuld bei dem Unfall angelastet wurde. Diese hatte in Hessheim einen Zebrastreifen mit dem Fahrrad überquert und war dabei von einem Auto erfasst worden.
Richter spricht massenhaft Temposünder frei
Donnerstag, November 11th, 2010Der Aussagen von Amtsrichter Knöner aus Herford sorgen für Furore. Er spricht im großen Stil Temposünder frei und hat seine Vorgehensweise im Fernsehen bei Günther Jauch in Stern-TV auch begründet: Er hält die Gesetzeslage für lückenhaft, so die offizielle Begründung seiner mitlerweile dreißig Freisprüche für Temposünder. Jedoch steckt hinter seiner Rechtssprechung eine persönliche Botschaft: Weil es keine verbindlichen Regeln gibt wann und wo mit welchen Geräten die Polizei die Geschwindigkeiten misst unterstellt er dem Gesetzgeber, dass es ihm mehr ums Geld verdienen als um die Verkehrssicherheit geht. Jedoch kritisiert selbst der ADAC die Haltung des Richters als unrealistisch. Man kann sich kaum vorstellen, dass dieses Treiben in Herford ohne Konsequenzen für Richter Knöner bleibt. Die freigesprochenen Temposünder können sich dagegen dauerhaft freuen, sie profitieren direkt von der Einstellung des Amtsrichters aus Herford…

