Bildrechte im Internet
Auf einer eigenen Internetseite fremde Bilder zu veröffentlichen ist eine riskante Angelegenheit. Die meisten Bilder sind urheberrechtlich geschützt oder mit einer Lizenz versehen, die mit gewissen Auflagen bei der Nutzung für Einschränkungen bzw. oft zu falscher Nutzung führt. Werden z.B die Quelle oder der Fotograph nicht in geforderter Form angegeben bewegt man sich schnell in Richtung Abmahnfalle.
Viele Blogger greifen daher auf selbst erstellte Fotos zurück, doch auch da müssen gewisse Regeln beachtet werden: In der Öffentlichkeit gibt es zwar eine sogenannte “Panoramafreiheit”, jedoch muss auch dabei auf Einschränkungen geachtet werden. Es dürfen zum Beispiel Personen fotografiert werden, die zufällig vor einem gebäude stehen, dass fotografiert werden soll, aber nicht als Hauptmotiv (Stichwort Persönlichkeitsrechte). Auch dürfen z.B. in manchen Gebäuden oder Einrichtungen keine Fotos gemacht werden, was viele nicht wissen. In Bahnhöfen zum Beispiel.
Weil mitlerweile viele Webseitenbetreiber Angst vor rechtlichen Problemen haben kaufen sie lieber Bildrechte, denn bei einem Kauf sind die Nutzungsrechte eindeutig und wenn dann Probleme mit den Bildrechten auftauchen kann man notfalls nachvollziehbar den Verkäufer in Haftung nehmen. Aus diesem Grund wird für Foto-Experten oder Grafiker mit entsprechenden rechtlichen Kenntnissen eine Einnahmequelle immer lukrativer: Bilder verkaufen! Wer interessante Motive anbieten kann und dieses un guter Qualität zu aktzeptablen Preisen tut kann durchaus Stammkunden im Internet gewinnen, die dann wegen der unkomplizierten Zusammenarbeit und der Einfachheit und Rechtssicherheit halber mit festen Partnern zusammen arbeiten.
Schöffen müssen Deutsch können
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 26.Januar 2011 entschieden, dass ein Prozeß bzw. ein Urteil ungültig ist wenn eine(r) der Schöffen kein ausreichendes Deutsch spricht und versteht. Vor dem Landgericht in Köln waren zwei Männer verurteilt worden, die einen Supermarkt überfallen hatten. Problem war jetzt nur: Eine Schöffin war Russin und der deutschen Sprache kaum mächtig, die brauchte einen Dolmetscher um dem Prozeß folgen zu können.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes lagen in dem vorliegenden all gleich zwei Verstöße gegen die Prozessordnung vor: Erstens ist die Gerichtssprache Deutsch, insofern müssen auch alle Schöffen deutsch können und außerdem würde durch die bloße Anwesenheit einer Dolmetscherin gegen das Beratungsgeheimnis verstoßen. Der Prozeß muss jetzt neu aufgerollt werden.
Aktenzeichen: 2 StR 338/10
Völkermord-Prozeß in Deutschland
In Frankfurt hat heute ein Völkermord-Prozess begonnen. Angeklagt ist ein 54-jähriger Mann aus Ruanda, der im Völkermord der 90er-Jahre für den Tod von fast 4.000 Menschen verantwortlich sein soll. Wenn man sich noch an die Nachrichten der Zeit erinnert kommen schreckliche Bilder wieder hoch: Hunderttausende Menschen wurden dahingemetzelt, meistens mit Macheten oder Knüppeln erschlagen. Der Mann, der zuletzt als Sozialhilfe-Empfänger in Deutschland gelebt hat, war Bürgermeister in Ruanda und hat angelich bei 3 Massakern das Kommando geführt. Er soll als Anführer der Hutu-Milizen persönlich bei den Mord-Kommandos an der Tutsi-Minderheit mitgemacht haben.
Der Fall wird am Oberlandesgericht in Frankfurt verhandelt und wird wohl länger dauern, aktuell sind knapp 50 Zeugen geladen.
Welches Outfit darf der Arbeitgeber verbieten?
Darum ging es grundsätzlich in einem Gerichtsfall, der am Mittwoch den 12.Januar 2011 am Landesarbeitsgericht in Köln verhandelt wurde. Im Einzelnen wurden mehrere Detailfragen geklärt: so darf zum Beispiel ein Arbeitgeber es seinen weiblichen Angestellten nicht verbieten bunt lackierte Fingernägel zu tragen und Männer dürfen Toupets tragen. Kläger war der Betriebsrat eines Kölner Sicherheitsunternehmens.
Nach Ansicht der Richter ist das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer höher einzuschätzen als die Vorschriften bezüglich des Erscheinungsbildes seitens des Arbeitgebers. Für ein einheitliches Erscheinungsbild reicht nach Ansicht des Gerichtes entsprechende Dienstkleidung völlig aus.
Ein Detail aus dem Fall hat jedoch in den Medien hohe Wellen geschlagen: Die Richter haben es dem Arbeitgeber erlaubt anzuordnen, dass die Arbeitnehmer unter der Dienstkleidung entsprechende Unterwäsche tragen müssen. Einmal dass sie überhaupt Unterwäsche tragen müssen (um die Abnutzung zu minimieren) und außerdem dass der Arbeitgeber anweisen darf, dass die Unterwäsche zur Dienstkleidung farblich passen muss und nicht herausstechen darf, also z.B. nicht schwarz sein darf, hat die Gemüter der Boulevard-Presse erregt. “Arbeitgeber darf das Tragen von schwarzen BHs verbieten” hieß es beispielsweise in der zweiten Meldung der Nachrichtensendung eines privaten TV-Senders.
Naja, in Anbetracht der Umweltkatastrophen in Brasilien und Australien sicher eine gute Nachrichtenauswahl der Redakteure…
Städte und Gemeinden können nicht zum Streuen gezwungen werden
Das Verwaltungsgericht in Aachen hat entschieden, dass Bürger Ihre Stadt bzw. Gemeinde nicht zu einer Einhaltung des Winterdienstes gerichtlich zwingen können. Es besteht zwar eine Pflicht zum Räumen und Streuen bestimmter Straßen bei Glatteis und Schnee im Winter, einklagbar ist die Erfüllung jedoch nicht. Wenn jedoch einer Person durch mangelnden Winterdienst ein Schaden entsteht, so ist es möglich wegen fehlendem Winterdienst einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Eine Verpflichtung zu unverzüglichem Handeln seitens der Stadt oder Gemeinde gibt es laut dem Gericht nur bei Gefahr für Leib und Leben, diese hat in dem vorliegendem Fall jedoch nicht bestanden.
(AZ 6 L 539/10)


