Zahl der Arbeitsunfälle deutlich gestiegen
Die gute Konjunkturlage in Deutschland beflügelt die Auftragslage in den Unternehmen. Die Folge: Es wird mehr gearbeitet und auch schneller. Negative Randerscheinung dabei: Es gibt auch wesentlich mehr Unfälle, da durch den steigenden Produktionsdruck häufig der Arbeitsschutz das Nachsehen hat. Und so hat es im Jahr 2010 insgesamt 954.459 Arbeitsunfälle gegeben, was einen Anstieg von 7,7 Prozent bedeutet. Auch die Zahl der tötlich ausgegangenen Unfälle ist um über 60 auf 513 gestiegen.
Dass die Zahl der Arbeitsunfälle stärker gestiegen ist als die Anzahl der Arbeitsstunden verdeutlicht, dass der Arbeitsschutz unter der betroffenen Leistungssteigerung in den Unternehmen leidet. Auch wenn einige Unfälle auf den strengen Winter zurückzuführen sind: Arbeitnehmer sollten, wenn sie Bedenken bezüglich der Arbeitssicherheit haben, auf Einhaltung der Arbeitsschutz-Regeln bestehen auch wenn der Druck der Geschäftsführung groß ist diesen eventuell auch einmal zu umgehen. Rechtlich darf niemand Nachteile dadurch erleiden, dass er auf Grund mangelnden Arbeitsschutzes eine Tätigkeit verweigert. Sollte es in einem solchen Fall zu einem Rechtsstreit kommen sollte der Arbeitnehmer nicht einknicken, selbst ohne Arbeitsrechtsschutz-Versicherung besteht kein Grund zur Sorge. Arbeitgeber versuchen an dieser Stelle häufig Druck aufzubauen und zeigen sich auch vor rechtlichen Folgen unbeeindruckt. Doch vorsicht: Häufig ist das nur Taktik. Der Arbeitgeber fühlt sich in der Gesamtsituation leider oft aus gutem Grund am längeren Hebel. Doch wer sich hier an die Fakten hält und dieses Spiel nicht mitspielt hat gute Chancen am Ende Recht zugesprochen zu bekommen.
Mafia-Mörder von Duisburg muss lebenslang hinter Gitter
Das war ein echter Schock für die deutsche Öffentlichkeit vor vier Jahren: In Duisburg spielte sich eine Szene ab wie aus einem Hollywood-Streifen über die Mafia: Aus einem Auto heraus wurden sechs Italiener erschossen, die vor einer Pizzeria standen. Das sogenannte “Massaker von Duisburg”, wie die Presse die Tat taufte. Dass hinter solchen Taten kein Einzeltäter steckt sondern ein handfester Streit zwischen verschiedenen Mafia-Gruppen dürfte jedem Hobby-Kriminologen klar gewesen sein, und so war auch zu erwarten dass die Ermittlungen im Mafia-Milieu schwierig werden und einige Zeit dauern.
Nun sind die Urteile gefallen: Als Hauptverantwortlicher und Schütze wurde vom Gericht in Locri der Süditaliener Giovanni Strangio identifiziert und zu lebenslanger haft verurteilt. Im Laufe der Ermittlungen wurde gegen weitere 14 Personen ermittelt, die Hälfte von ihnen bekam lebenslange Freiheitsstrafen. Hintergrund der Tat war laut der Behörden eine Blutfehde zwischen zwei Familienclans der Mafia-Gruppe Ndrangheta aus San Luca.
Bankrotte Krankenkasse muss Zusatzbeiträge zurückzahlen
Die Krankenkasse City BKK ist schon finanziell am Boden, nun hat das Sozialgericht Berlin der Kasse einen weiteren Schlag versetzt: Als die City BKK vor mehr als einem Jahr von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge erhoben hat wurde gleichzeitig mit dieser Bekanntmachung nach Einschätzung der Richter nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass jedes Mitglied das Recht hat die Krankenkasse zu wechseln um Zusatzbeiträge zu vermeiden. Als Folge dieses Urteils können nun theoretisch zehntausende Kunden ihre bisher gezahlten Zusatzbeiträge von der Krankenkasse zurückfordern. Die City BKK hat bereits angekündigt gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vorzugehen.
Kurios: Da die City BKK zum 1.Juli 2011 wegen finanzieller Probleme geschlossen wird müssten für den Streitwert von etwa 20 Millionen Euro alle anderen Betriebskrankenkassen in die Bresche springen. Im weitesten Sinne dann also eine Strafe für alle Mitglieder von anderen Krankenkassen, welche die finanziellen Folgen möglicherweise zu spüren bekommen.
Was passiert mit dem Glücksspielstaatsvertrag?
Es ist ein ewiges Tauziehen zwischen der EU, dem deutschen Staat und den Lobbyisten. Sowohl bei den staatlichen Lotto-Unternehmen wie bei den Anbietern privater Sportwetten, die sich bis heute in einer Grauzone bewegen. Damit das endlich aufhört soll der neue Glücksspielstaatsvertrag ab 2012 den Markt für Sportwetten endlich EU-konform regeln.
Doch der Staatsrechtler Bernd Grzeszick kommt in einem Gutachten zu dem Schluß, dass auch der Neuentwurf des Glücksspielstaatsvertrages, der ab Januar 2012 in Kraft treten soll, immer noch nicht konform mit geltendem EU-Recht ist (Quelle: heise.de). Beispielsweise wurde in der Vergangenheit von Seiten der EU eine Inkonsistenz bezüglich der Behandlung von Sportwetten und Automatenspielen im deutschen Recht kritisiert, die im neuen Entwurf nicht behoben wird. Der Gutachter sieht sogar verfassungsrechtliche Bedenken wegen dem garantierten Recht auf Berufsfreiheit für private Anbieter und mögliche Schadensersatzzahlungen auf den Staat zukommen sollte der neue Entwurf umgesetzt werden. Die ganze Thematik bleibt ein echter Dauerbrenner, bei dem es um viel Geld geht. Ende offen…
Auktions-Abbruch bei Warendiebstahl rechtens
Wer beim Internet-Auktionshaus Ebay einen Artikel versteigert ist berechtigt die Auktion vorzeitig abzubrechen, wenn ihm die Ware gestohlen wird. So hat nun der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 8.Juni 2011 entschieden. Im vorliegenden Fall wollte der Anbieter eine teure Digitalkamera per Online-Auktion verkaufen. Die Auktion war für eine Woche angesetzt, am zweiten Tag hat der Anbieter jedoch die Auktion abgebrochen, da ihm die Kamera abhanden gekommen war. Der aktuell Höchstbietende zu diesem Zeitpunkt (mit knapp 70 Euro Gebot) sah hierdrin einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen in den AGB von Ebay und verlangte Schadenersatz. Er verlangte die Differenz zwischen seinem Gebot und dem geschätzten Wert sowie seine Anwaltskosten vom ursprünglichen Anbieter der Kamera. Ganz so als ob ihm die Kamera persönlich entwendet worden wäre und ihm ein Schaden in Höhe des Wertes der Kamera mit Verschulden des Auktions-Anbieters entstanden wäre.
Laut Bundesgerichtshof hätte aber jedem Teilnehmer einer solchen Auktion klar sein müssen, dass im Falle eines vorzeitigen Verlustes der Ware die Auktion abgebrochen werden kann. Durch Hinweise bei Ebay über den verlauf und regularien solcher Auktionen hätte also dem Kläger die Regelung klar sein müssen, weshalb das Gericht die Klage abgewiesen hat.
(Az. VIII ZR 305/10)


