Das Landgericht Heidelberg hat entschieden, dass Geräte zur sogenannten Funk-Verbrauchserfassung von den Mietern geduldet werden müssen. Mit dieses Geräten lassen sich die Verbrauchsdaten einer Wohnung bezüglich Gas und Strom per Funk ablesen, das lästige Ablesen oder auf den Ableser warten entfällt. Jedoch sehen nicht alle nur die Vorteile: Eine Mieterin hatte geklagt, weil sie eine unzumutbare Strahlenbelastung vermutete. Dies wurde vom Gericht zurückgewiesen. Die Belastung sei nachweisbar so niedrig, dass keine Gesundheitsgefahr bestehe. Auch wenn die Umstellung nicht notwendig ist kann sie auf Wunsch des Vermieters veranlasst werden, notfalls auch gegen den Willen des Mieters. Einzige Möglichkeit dieses zu verhindern wäre eine Klausel im Mietvertrag, die solche Geräte verbietet. Solche Mietverträge wird man aber selten finden…
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