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Preisvergleichsportal für Zahnarztkosten ist legal

Freitag, Dezember 3rd, 2010

So hat am 1.Dezember 2010 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, nachdem in vorheriger Instanz dem Betreiber einer Internetplattform das Betreiben seines Dienstes untersagt wurde. Auf der strittigen Internetseite können Patienten für eine anstehende Zahnarztbehandlung Kostenvoranschläge von Zahnärzten anfordern und untereinander vergleichen. Praktisch stellt der Patient seinen Behandlungswunsch online und jeder Zahnarzt kann nun seinen Kostenvoranschlag für den Einzelfall publizieren. Bei erfolgreicher Vermittlung einer Behandlung kassiert der Seitenbetreiber 20 Prozent der Behandlungskosten, die der Arzt zu begleichen hat für die erfolgreiche Vermittlung eines Patienten.

Zwei klagende  Zahnärzte argumentierten dies sei wettbewerbswidrig und außerdem würde der Seitenbetreiber Geld kassieren für die Zuführung von Patienten zu den jeweiligen Ärzten. Nach Ansicht des Gerichtes ist es jedoch unstrittig, dass jeder Patient vor einer Behandlung Kostenvoranschläge von verschiedenen Ärzten einholen darf. Ob dieses nun online passiere oder auf anderem Wege ist dabei egal. Und der Betreiber der Internet-Plattform kassiere nicht für die Zuführung der Patienten zu den Zahnärzten sondern für die Bereitstellung seines Service. Schließlich kann der Seitenbetreiber ja nicht entscheiden, welcher Kontakt am Ende zustande kommt und daher ist die Argumentation des Kassierens für eine Patienten-Zuführung nichtig.

Ein gutes Urteil für die Patienten, denn durch die Stärkung des Wettbewerbes unter Zahnärzten dürfte es einfacher werden günstigere Behandlungskosten zu erreichen. Wie immer gilt: Markttransparenz ist gut für den Käufer, manchmal nachteilig für den Verkäufer.

(Aktenzeichen I ZK 55/08)

Hartplatzhelden dürfen Videos von Amateur-Fussballspielen ins Netz stellen

Freitag, Oktober 29th, 2010

Der Bundesgerichtshof hat am 28.10.2010 einen durch mehrere Instanzen geführten Rechtsstreit zwischen den Betreibern der Internetseite “Hartplatzhelden” und dem Württembergischen Fußballverband entschieden. Auf Hartplatzhelden können User Video-Aufnahmen von Amateur-Fussballspielen veröffentlichen. In der Regel sieht das so aus, dass Zuschauer Amateuraufnahme von besonders gelungenen Toren oder Spielszenen und Fouls Ihres örtlichen Fussballvereins aus unteren Ligen oder Ihrer dort spielenden Freunde online stellen.

Der Württembergischen Fußballverband argumentierte ein ausschließliches Recht an der gewerblichen Verwertung dieser Amateurspiele zu besitzen, was durch die werbefinanzierte Internetseite hartplatzhelden.de verletzt würde. Das Gericht sah das jedoch anders: Der Bundesgerichtshof bestritt, dass ein ausschließendes Recht für die Verwertung von (Amateur-)Fussballspielen gäbe. Außerdem seien die Vorschriften des Verbandes nicht einschlägig, da man ja durchaus die Möglichkeit hätte als Veranstalter das Aufnehmen von Videos zu untersagen. Die “Hartplatzhelden” sind natürlich hocherfreut über das Urteil, der Fussballverband sieht praktische Probleme, weil man das Filmen an sich nicht verbieten möchte, sondern lediglich das Verbreiten über solche Internet-Plattformen.