Das Sozialgericht in Aachen hat entschieden, dass Hautkrebs bei einem Dachdecker als Berufskrankheit anzuerkennen ist. Weil Hautkrebs bisher nicht in der entsprechenden Verordnung zu Berufskrankheiten zu finden war hatte die zuständige Berufsgenossenschaft eine Anerkennung abgelehnt. Der klagende Dachdecker war mehr als 40 Jahre in seinem Beruf tätig und ist mittlerweile an Hautkrebs erkrankt. Ein Zusammenhang zwischen seinem Beruf, wo er häufig und ungeschützt auf Dächern arbeiten musste und so starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt war, und der Krankheit Hautkrebs ist eindeutig herzustellen (Kausalzusammenhang), daher ist seine Hautkrebs-Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen. Interessant: können jetzt eventuell alle hautkrebs-patienten die beruflich viel im freien gearbeitet haben (zum Beispiel bauarbeiter) Ihre Krankheit als berufskrankheit anerkennen lassen mit den entsprechenden Folgen? Da käme aber einiges an Kosten auf das System zu…
(Aktenzeichen: S 6 U 63/10)
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Hautkrebs bei Dachdecker ist Berufskrankheit
Mittwoch, März 28th, 2012Nutella muss Etikett ändern
Sonntag, November 20th, 2011Nutella-Hersteller Ferrero hat einen Rechtsstreit mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen verloren. Streitpunkt waren Angaben auf dem Etikett der Nutella-Gläser bezüglich Vitaminen und Nährwerten. Auf den Nutella-Gläsern sind Angaben zu finden, wieviel Prozent der Genuß von Nutella den täglichen Vitaminbedarf deckt. Dabei wird vom Verzehr von 100 Gramm ausgegangen. Da aber Angaben bezüglich der Nährwerte (Fett, Kohlenhydrate etc.) auf 15 Gramm bezogen sind hatten die Verbraucherzentralen Ferrero Täuschung vorgeworfen: Durch die ungleichen Bezugsmengen wird dem Verbraucher suggeriert, Nutella sei gesünder als es ist, da der Verbraucher meist nur auf die Prozentzahlen achtet und nicht auf die unterschiedlichen Bezugsmengen. Das sei bei der Kaufentscheidung im Supermarkt normal, so dass eine Täuschung stattfindet hatten die Richter nun tatsächlich entschieden.Falls Ferrero gegen das Urteil in Zukunft verstößt wird ein Zwangsgeld von 250.000 Euro fällig. Ferrero versucht nun über eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eine Revision zu erzwingen, da man weiterhin der Meinung ist mit der Gestaltung des Etiketts alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Wer sich für den Fall und ähnliche Streitigkeit im Bereich Lebensmittel interessiert, dem sei die Seite lebensmittelklarheit.de empfohlen.
(Az.: 6 U 40/11)
Zahl der Arbeitsunfälle deutlich gestiegen
Samstag, Juli 30th, 2011Die gute Konjunkturlage in Deutschland beflügelt die Auftragslage in den Unternehmen. Die Folge: Es wird mehr gearbeitet und auch schneller. Negative Randerscheinung dabei: Es gibt auch wesentlich mehr Unfälle, da durch den steigenden Produktionsdruck häufig der Arbeitsschutz das Nachsehen hat. Und so hat es im Jahr 2010 insgesamt 954.459 Arbeitsunfälle gegeben, was einen Anstieg von 7,7 Prozent bedeutet. Auch die Zahl der tötlich ausgegangenen Unfälle ist um über 60 auf 513 gestiegen.
Dass die Zahl der Arbeitsunfälle stärker gestiegen ist als die Anzahl der Arbeitsstunden verdeutlicht, dass der Arbeitsschutz unter der betroffenen Leistungssteigerung in den Unternehmen leidet. Auch wenn einige Unfälle auf den strengen Winter zurückzuführen sind: Arbeitnehmer sollten, wenn sie Bedenken bezüglich der Arbeitssicherheit haben, auf Einhaltung der Arbeitsschutz-Regeln bestehen auch wenn der Druck der Geschäftsführung groß ist diesen eventuell auch einmal zu umgehen. Rechtlich darf niemand Nachteile dadurch erleiden, dass er auf Grund mangelnden Arbeitsschutzes eine Tätigkeit verweigert. Sollte es in einem solchen Fall zu einem Rechtsstreit kommen sollte der Arbeitnehmer nicht einknicken, selbst ohne Arbeitsrechtsschutz-Versicherung besteht kein Grund zur Sorge. Arbeitgeber versuchen an dieser Stelle häufig Druck aufzubauen und zeigen sich auch vor rechtlichen Folgen unbeeindruckt. Doch vorsicht: Häufig ist das nur Taktik. Der Arbeitgeber fühlt sich in der Gesamtsituation leider oft aus gutem Grund am längeren Hebel. Doch wer sich hier an die Fakten hält und dieses Spiel nicht mitspielt hat gute Chancen am Ende Recht zugesprochen zu bekommen.
Bankrotte Krankenkasse muss Zusatzbeiträge zurückzahlen
Mittwoch, Juni 29th, 2011Die Krankenkasse City BKK ist schon finanziell am Boden, nun hat das Sozialgericht Berlin der Kasse einen weiteren Schlag versetzt: Als die City BKK vor mehr als einem Jahr von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge erhoben hat wurde gleichzeitig mit dieser Bekanntmachung nach Einschätzung der Richter nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass jedes Mitglied das Recht hat die Krankenkasse zu wechseln um Zusatzbeiträge zu vermeiden. Als Folge dieses Urteils können nun theoretisch zehntausende Kunden ihre bisher gezahlten Zusatzbeiträge von der Krankenkasse zurückfordern. Die City BKK hat bereits angekündigt gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vorzugehen.
Kurios: Da die City BKK zum 1.Juli 2011 wegen finanzieller Probleme geschlossen wird müssten für den Streitwert von etwa 20 Millionen Euro alle anderen Betriebskrankenkassen in die Bresche springen. Im weitesten Sinne dann also eine Strafe für alle Mitglieder von anderen Krankenkassen, welche die finanziellen Folgen möglicherweise zu spüren bekommen.
Eingangsbereich einer Gaststätte darf kein Raucherbereich sein
Dienstag, Juni 7th, 2011Seit der Einführung des Rauchverbotes versuchen ja die meisten Gastwirte irgendwie Raucherzonen für ihre Gäste einzurichten, damit die rauchenden Kunde erhalten bleiben. Zumeist wird ein extra Raucherbereich oder Raucherraum eingerichtet. Wie dieser abgetrennt vom Nichtraucherbereich sein muss ist gesetzlich geregelt: Die Raucherräume müssen funktional eigenständig sein und so abgetrennt, dass sie von Nichtrauchern nicht genutzt werden müssen. Das heißt z.B. es darf kein Durchgangsbereich zu den Toiletten sein, da Nichtraucher ja ansonsten auf dem Weg zum Klo den Raucherbereich durchqueren müssten.
Nach der Gesetzeslage eigentlich auch logisch, dass der Raucherraum nicht der Eingangsbereich einer Gaststätte sein darf, da Nichtraucher diesen ja beim Betreten und Verlassen des Lokals nicht meiden können und gezwungen werden durch den Raucherraum zu gehen. So hat nun auch das Oberverwaltungsgericht in Köln entschieden. Nicht ganz eindeutig war die Lage weil der Wirt argumentierte es gäbe einen Hintereingang, der von Nichtrauchern genutzt werden könne und diese so nicht automatisch gezwungen sein durch den Raucherraum zu gehen. Doch da der Haupteingang von bestimmten Menschen zwangsweise genutzt werden muss (z.B. Menschen mit Behinderung können den Hintereingang nicht benutzen) war laut Gericht die Argumentation des Gastwirtes nichtig.

