Anwaltssekretariat - Telefonservice für Anwälte und Notare

Informationen über einem Schüleraustausch im Ausland

Gepostet am 26.01.2012

Die Vermeidung von Sprachproblemen kann helfen rechtliche probleme zu vermeiden.

Während der Schulzeit ist es für Jugendliche eine aufregende Erfahrung, an einem Schüleraustausch teil zu nehmen. Gerade wenn sie ihre Zeit im Ausland verbringen, haben sie die Möglichkeit viele Erfahrungen zu sammeln. Sie lernen die Sprache und Kultur anderer Länder kennen. Es ist jedoch auch so, dass andere Länder auch andere Gesetze haben. Daher ist es besonders wichtig, sich gut vorzubereiten. Um gewisse Informationen in fremder Sprache verstehen zu können, ist der Seite im Internet toptranslation.com sehr hilfreich. Ist der Schüleraustausch beschlossen, ist es wichtig sich über das Gastland zu informieren. Es gibt einige Austauschorganisationen, die bei der Vorbereitung helfen können. Grundsätzlich kann jeder Schüler an einem Schüleraustausch teilnehmen. Leidet er jedoch an einer Chronischen Krankheit, ist es wichtig, zu überprüfen, wie die medizinische Versorgung in dem entsprechenden Land ist. Am Anfang haben viele Austauschschüler im Gastland Verständigungsprobleme. Ein Staatlich geprüfter Übersetzer kann wichtige Information übersetzen. Oft tritt bei den Austauschschülern ein Kulturschock ein, weil sie das Gefühl haben, dass sie nicht dazu gehören. Wichtig ist, dass sie sich mit der Umgebung auseinander setzen, und den Kontakt mit den Einheimischen suchen. Während die Austauschschüler noch an Ihren Sprachkenntnissen arbeiten, kann die Seite toptranslation.com im Internet weiter helfen. Hier gibt es Staatlich geprüfter Übersetzer, die in 45 verschiedenen Sprachen übersetzen können. Aber auch die Gastfamilie, in die der Austauschschüler kommt, ist wichtig. Es kann zu kleineren Schwierigkeiten kommen, da es sich hier um eine andere Kultur handelt, und auch die Rechte und Einstellungen dieser Familie vollkommen abweichen können. Deshalb ist es wichtig, die Familie vor dem Austausch durch Telefonate und E-Mails zum Beispiel, besser kennen zu lernen. Es sollte auf beiden Seiten eine gewisse Toleranz bestehen. Da Jugendliche in anderen Ländern oft anders erzogen werden als in Deutschland, ist es wichtig sich über unangebrachtes Verhalten zu unterhalten. Die Freiheiten die ein Schüler hier in Deutschland hat, kann er vielleicht im Ausland nicht haben. Die Gastfamilie und der Austauschschüler sollten sich von Anfang gegenseitig unterstützen und gewisse Probleme gleich ansprechen. Um Sprachschwierigkeiten am Anfang zu vermeiden, kann ein Staatlich geprüfter Übersetzer bei toptranslation.com unterstützen.

Wirtschaftsstrafrecht

Gepostet am 25.01.2012

Wirtschaftsrecht ist – wie das Wort selbst schon verdeutlicht – eine Kombination aus Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Wirtschaftsrecht ist gewissermaßen ein Schwerpunkt der Rechtswissenschaft und umfasst sämtliche rechtliche Angelegenheiten der Beziehungen von Wirtschaftspartnern untereinander, wie aber auch die Beziehungen zwischen Wirtschaftsbeteiligten und dem Staat. Umfasst werden dabei privatrechtliche, strafrechtliche, wie aber auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie auch die dazu gehörigen rechtlichen Schritte. Das Wirtschaftsrecht an sich kann wieder herum nochmals in drei Punkte gegliedert werden. So gibt es das Wirtschaftsverfassungsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Wirtschaftsprivatrecht. Das Wirtschaftsprivatrecht beispielsweise, umfasst sämtliche Regeln, welche bei den Handels- oder Leistungsaustauschbeziehungen zwischen Kunden und Händler, Händler und Produzenten eine Rolle spielen. Hierfür bezieht man sich auf die relevanten Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches, wie aber auch auf das Handelsrecht. In diesem Bereich ist in der Bundesrepublik Deutschland auch im hohen Maße das EU-Gesellschaftsrecht von Relevanz – besonders jenes der Europäischen Aktiengesellschaft. Da diese nicht auf ein Land beschränkt ist, muss man in rechtlichen Auseinandersetzungen ebenfalls bestimmte europäische Rechtsnormen berücksichtigen. Zu beachten ist hierbei, dass grundsätzlich jeder Staat sein eigenes Wirtschaftsrecht hat, es jedoch auch ein internationales Wirtschaftsrecht gibt. Mit dem voranschreiten der Globalisierung ist es nämlich unabdingbar auch international die Wirtschaft zu normieren und rechtliche Fragen zu klären. Die Bundesrepublik Deutschland hat im übrigen keine festgeschriebene Wirtschaftsform. Als Beispiele für bestimmte Wirtschaftsformen kann man die freie Marktwirtschaft, Planwirtschaft oder die soziale Marktwirtschaft aufführen. Unser Wirtschaftssystem ist laut Gesetz also als „neutral“ zu bezeichnen. Ausschließlich andere Verfassungsprinzipien, wie die des Rechts- und Sozialstaates, aber auch die Sicherung der Grundgesetze und unserer Demokratie wirken auf unser Wirtschaftsrecht ein. Man kann im Bereich des Wirtschaftsstrafrecht arbeiten, wenn man sich im Jurastudium auf diesen Schwerpunkt der Rechtswissenschaft spezialisiert. Seit Anfang der 1990er Jahre gibt es in Deutschland auch die Möglichkeit den Studiengang Wirtschaftsrecht an einigen Fachhochschulen zu belegen.

Wer zu dumm ist kann nichts rechtskräftig verschenken

Gepostet am 21.01.2012

So oder so ähnlich muss man wohl den Fall zusammenfassen, der vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg verhandelt wurde. Konkret ging es hierbei um folgende Situation: Vor knapp 14 Jahren hat eine jetzt 71-jährige Frau der Nichte ihres verstorbenen Mannes ihr Eigenheim geschenkt und sich dafür im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht zusichern lassen. So weit, so gut. Doch: 10 Jahre später forderte die mittlerweile betreuungsbedürftige Frau das Haus plötzlich zurück und beruft sich dabei auf ihre eigene Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Schenkung. Begründung: Sie sei zu dumm um geschäftsfähig zu sein.

Was auf den ersten Blick wie ein schlechter Witz klingt hat folgenden Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit entschieden, dass Personen mit einem Intelligentsquotienten von unter 60 geschäftsunfähig sind. Mit Schulzeugnissen und Intelligenztests aus den Jahren 2008 und 2010 erklärt die Klägerin, ihr IQ liege nachweislich zwischen 50 und 57, sie sei also geschäftsunfähig und die Schenkung nichtig.

Tatsächlich folgte das Oberlandesgericht Nürnberg dieser Argumentation und sprach der “dummen Tante” das ursprünglich verschenkte Haus zurück. Warum die Blödheit der alten Frau im Alltag nicht besonders aufgefallen sei wurde auch erklärt: Ihre praktischen Fähigkeiten seien weitaus besser ausgeprägt als ihre Theoretischen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig und Berufung ist möglich, doch wenn es bei der Entscheidung bleibt kann man nur die Schlussfolgerung ziehen: Dumm sein hat auch Vorteile!

Pflegebedürftige Oma muss für Download von Hooligan-Film zahlen

Gepostet am 30.12.2011

Das Amtsgericht München hat eine pflegebedürftige, alte Frau zu einer Zahlung von 650 Euro Abmahngebühr verurteilt, weil von ihrem Internetanschluß angeblich ein Hooligan-Film verbreitet worden ist, der urheberrechtlich geschützt. Das Urteil wird noch interessanter, weil die Frau zum Zeitpunkt des Vorfalls zwar noch einen (auslaufenden) Vertrag mit einem Internet-Provider besaß, ihren Computer aber nachweislich bereits verkauft hatte.

Begründet wird das Urteil mit dem Nachweis, dass die IP-Adresse von der die Urheberrechtsverletzung passiert ist der Frau zugeordnet werden kann. Diese Zurodnung von IP-Adressen zu einer Person scheint also das einzige Kriterium zu sein, mit dem deutsche Gerichte einzelnen Personen Taten nachweisen. Verurteilt wird quasi die IP-Adresse, welche mit der zugehörigen Person gleichgesetzt wird. Ob diese Person die Tat überhaupt begangen haben kann scheint unerheblich zu sein. Natürlich geht es auch um Verletzungen von Sorgfaltspflichten, doch die hier verurteilte Frau wird wohl ziemlich sicher für etwas bestraft, was sie nicht getan hat. Aber vielleicht wirkte die Frau trotz ihrer Pflegebedürftigkeit so gefährlich, dass die Richter hier einen Zusammenhang zur Hooligan-Szene feststellen konnten…

(Az. 142 C 2564/11)

Nutella muss Etikett ändern

Gepostet am 20.11.2011

Nutella-Hersteller Ferrero hat einen Rechtsstreit mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen verloren. Streitpunkt waren Angaben auf dem Etikett der Nutella-Gläser bezüglich Vitaminen und Nährwerten. Auf den Nutella-Gläsern sind Angaben zu finden, wieviel Prozent der Genuß von Nutella den täglichen Vitaminbedarf deckt. Dabei wird vom Verzehr von 100 Gramm ausgegangen. Da aber Angaben bezüglich der Nährwerte (Fett, Kohlenhydrate etc.) auf 15 Gramm bezogen sind hatten die Verbraucherzentralen Ferrero Täuschung vorgeworfen: Durch die ungleichen Bezugsmengen wird dem Verbraucher suggeriert, Nutella sei gesünder als es ist, da der Verbraucher meist nur auf die Prozentzahlen achtet und nicht auf die unterschiedlichen Bezugsmengen. Das sei bei der Kaufentscheidung im Supermarkt normal, so dass eine Täuschung stattfindet hatten die Richter nun tatsächlich entschieden.Falls Ferrero gegen das Urteil in Zukunft verstößt wird ein Zwangsgeld von 250.000 Euro fällig. Ferrero versucht nun über eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eine Revision zu erzwingen, da man weiterhin der Meinung ist mit der Gestaltung des Etiketts alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Wer sich für den Fall und ähnliche Streitigkeit im Bereich Lebensmittel interessiert, dem sei die Seite lebensmittelklarheit.de empfohlen.

(Az.: 6 U 40/11)